Um den Anforderungen der DSGVO (insb. Art. 28 DSGVO) zu genügen, bietet Ihnen Brevo einen standardisierten AVV zum Abschluss bei Registrierung an. Diesen haben Sie in Vertretung Ihres Unternehmens bei Registrierung akzeptiert; ein Austausch auf postalischem Weg sowie eine Unterschrift ist deshalb nicht mehr nötig.
Da Brevo eine standardisierte Software-as-a-Service Lösung mit verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten für den Massenmarkt anbietet, können wir keine individuell ausgestalteten AVVs vereinbaren. Jede Änderung würde allen anderen Kunden ebenfalls auferlegt werden müssen.